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Info Komm Kohlen | IT-Dienstleistungen


Allgemeines:

  1. Diese Geschäftsbedingen sind für alle Verträge zwischen mir und meinen Kunden verbindlich.
  2. Mit der Annahme eines Angebotes oder mit dem Auftrag zu einer Reparatur/ einem Service erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen meiner schriftlichen Bestätigung.

Angebote, Preise, Lieferung:

  1. Angebote sind unverbindlich.
  2. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und bei Abholung in Tönisvorst, Hospitalstraße 10. Verpackungs- und Frachtkosten sowie Transportversicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlungsbedingungen:

  1. Meine Rechnungen sind umgehend nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung in Bar zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderen, schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind.
  2. Schecks werden nur vorbehaltlich auf Zahlung und Gültigkeit angenommen. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn der Betrag endgültig von der Bank des Kunden gutgeschrieben wurde.
  3. Bei Zielüberschreitung werde ich unbeschadet weiterer Ansprüche Verzugszinsen in Höhe der Sätze, die ich selbst für aufgenommene Kredite zahlen muss, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen.

Eigentumsvorbehalt:

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Bei Schecks gilt als vollständige Bezahlung die endgültige Gutschrift des Betrages auf meinem Konto.

Gewährleistung:

  1. Ich erkläre, dass für alle Waren (außer Software), die nicht zu den erschleiß- und Verbrauchsteilen zählen, die gesetzliche Garantie besteht, die bei mir einzufordern ist. Sollten meine Lieferanten bzw. der Hersteller nicht für die Garantie aufkommen, so bin endgültig ich zur Übernahme der Gewährleistung verpflichtet.
  2. Der Kunde hat die Lieferung sofort bei Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Erkennbare Mängel und Fehlbestände müssen binnen 7 Tagen schriftlich bei mir gerügt werden. Anderenfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt. Für Mängel die vor dem Einbau oder der Verarbeitung hätten festgestellt werden können, entfallen nach dem Einbau beziehungsweise nach der Weiterverarbeitung sämtliche Gewährleistungsansprüche.
  3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die zugesicherten Eigenschaften der Ware und ihre Fehlerfreiheit hinsichtlich Material und Verarbeitung entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Geringe Abweichungen in Farbe und Abmessung sind keine Gründe für eine Gewährleistungspflicht.
  4. Eine Gewährleistungspflicht besteht jedoch nur, wenn ein Mängel trotz ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit in etwaigen Anleitungen durchgeführten Arbeiten, Pflege, Wartung, normaler Beanspruchung und unter Einsatz qualifizierten Personals durch den Kunden eingetreten ist und nicht auf natürlichen Verschleiß oder der Korrosion einzelner Teile oder unfachmännischer Reparaturen oder Umbauten von fremder Hand beruht. Das gleiche gilt auch für durch mich nicht zu vertretende Schäden äußerer und mechanischer Art bzw. durch Umwelteinflüsse (insbesondere Feuchtigkeit, unzuträgliche Temperaturen, Stromschlag, Staub u.a.)
  5. Für Geräte oder Komponenten, die mir zur Reparatur oder zur Wartung übergeben werden, wird keine Gewährleistung übernommen, soweit ich nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten habe. Der Kunde ist verpflichtet seine Daten auf einem externen Datenträger zu sichern, es bestehen in soweit keine Schadensansprüche bei Verlust aller oder einiger Daten, auch wenn dieser durch mich zu verantworten ist. Eine Sicherung meinerseits wird nicht durchgeführt.
  6. Für den Verkauf von gebrauchter Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Gebrauchte Artikel sind als solche ausgewiesen.

Haftung:

  1. Beratung des Kunden, insbesondere über die Verwendung der Ware erfolgt ohne Gewähr. Für die Eignung der Ware für bestimmte Maschinen oder Anlagen hafte ich nur, wenn ich dies ausdrücklich schriftlich zusichere.
  2. Haftung meinerseits besteht nur, wenn ich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit habe walten lassen, Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. Datenverlust oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

Schlussvorschrift:

  1. Sollten sich Bestimmungen dieser Geschäftsbedingen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und ich werden die ungültigen Vorschriften durch gültige Bestimmungen ersetzen, die der rechtlichen Zulassung entsprechen und dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommen.

Tönisvorst im April 2002



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